Kooperation
Vereinbarung über eine zentrale Aufgabenerledigung (Gesetz zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen)
Berechnung zur Objektförderung teilstationärer Pflegeeinrichtungen durch die Geschäftsstelle des Landkreistags
zuständig ist Landkreistag Saarland
Rechtsform
Vertrag
Schlagwörter
Pflegeeinrichtung, Soziales, Teilstationär
Produkte
Grundversorgung und Hilfen in anderen Lebenslagen
Kooperationspartner
Landkreis St. Wendel, Landkreis Nenkirchen, Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Saarlouis, Saar-Pfalz-Kreis, Regionalverband Saarbrücken
letzte Aktualisierung
31.12.2011
Die Organisationen sind für den Inhalt und die Aktualität der gemachten Angaben selbst verantwortlich.