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Kooperation
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs zwischen den Gemeinden Marpingen, Tholey und Nonnweiler

Bis zum 30.04.2018 erfolgte die Überwachung des fließenden Verkehrs im Landkreis St. Wendel im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) durch die Kreisstadt St. Wendel für alle Landkreiskommunen mit Ausnahme der Gemeinde Marpingen.
Die Gemeinde Marpingen führt die Verkehrsüberwachung auf ihrem Gebiet seit dem Jahr 2002 mit eigenen Gerät und Personal durch.
Ab dem 01.05.2018 haben die Gemeinden Marpingen, Tholey und Nonnweiler eine neue ÖRV geschlossen.
Demnach löst die Gemeinde Marpingen die Kreisstadt St. Wendel ab und wird im Rahmen der IKZ die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs auch für die Gemeinden Tholey und Nonnweiler durchführen.
Alle anderen Kommunen verbleiben bei der Kreisstadt St. Wendel.


Rechtsform
ÖRV


Schlagwörter


Produkte


Kooperationspartner



letzte Aktualisierung
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laufend seit
01.05.2018



Die Organisationen sind für den Inhalt und die Aktualität der gemachten Angaben selbst verantwortlich.