Kooperation
Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b SGB II
(ARGE)
Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Agentur und den Stadtverband (durch Gesetz zugewiesen / von den Vertragspartnern übertragen). Nach § 44b Abs. 3 Satz 1 SGB II sämtliche der Agentur nach dem SGB II obliegenden Aufgaben. Der Stadtverband überträgt der ARGE die Wahrnehmung der Aufgaben Auszahlung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und Auszahlung von Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II
Rechtsform
ÖRV
Schlagwörter
Auszahlung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Heizung, Unterkunft
Produkte
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Kooperationspartner
Regionalverband Saarbrücken, Agentur für Arbeit Saarbrücken
letzte Aktualisierung
31.12.2011
Die Organisationen sind für den Inhalt und die Aktualität der gemachten Angaben selbst verantwortlich.